Rahmenbedingungen

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Firmenreisen 

Du bist dienstlich unterwegs und suchst Informationen zur Buchung und Abrechnung Deiner Reise? Wir bieten Dir mit dem Reisekosten-ABC alle Infos, die Du benötigst. Zudem findest Du in den verlinkten Unterlagen die besonderen Regelungen für Auszubildende. zusammengefasst.

Die Rahmenrichtlinie Firmenreisen 059.0001 enthält alle verbindlichen Regelungen rund um betrieblich veranlasste Reisen.

 

Das Wichtigste im Überblick

Vorab abstimmen. Firmenreisen sind vor der Buchung im Betrieb mit dem/der Azubi-Fachkoordinator:in, Nacwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in bzw. der zuständigen Führungskraft abzustimmen.

Firmenreisen buchen. Firmenreisefahrkarten sowie Hotelübernachtungen buchst du ausschließlich über die Onesto-Website oder die onesto2go-App.

Gut zu wissen: Mit der neuen Bezahllösung werden Hotelkosten direkt zwischen dem Hotel und deinem Arbeitgeber abgerechnet. Du musst die Kosten also in der Regel nicht mehr selbst auslegen. Die anschließende Abrechnung ist aber weiterhin verpflichtend.

Abrechnung leicht gemacht. In unseren Videos erfährst Du alles Wichtige zu Firmenreisen, der Reisekostenabrechnung, der Onesto-App und der Abrechnung per DB Reisekosten-App. Alle relevanten Informationen bezüglich der Wegezeitentschädigung findest du in der Meine DB.

Wichtig: Deutschlandtickets kannst du nicht als Kosten für Firmenreisen abrechnen.  

Du kannst auch Zeitfahrkarten (Monat-/Jahreskarten) nach Rücksprache mit Deiner Führungskraft nutzen, wenn sie dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Diese Fahrkarten müssen immer zusammen mit einer Firmenreise abgerechnet werden, die in dem jeweiligen Zeitfenster angefallen ist.

Tipp: Schau Dir das Reisekosten-ABC sowie die Erklärvideos an – dort findest Du die wichtigsten Antworten rund um Buchung, Übernachtung und Abrechnung.

 

Relevante Abgrenzungen gem. Rahmenrichtlinie Firmenreisen
  1. Fahrten zur Berufsschule sind Firmenreisen.
  2. Fahrten auf Veranlassung der Berufsschule z.B. Exkursionen sind keine Firmenreisen.
  3. Fahrten zu konzerneigenen Lern-, Ausbildungs- und Trainingszentren können als Firmenreise abgerechnet werden. Liegt das Reiseziel innerhalb der politischen Gemeinde des Stammeinsatzortes, besteht jedoch kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen.
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Krankheit, Unfall, Elternzeit

Was zu tun ist, wenn du krank wirst, einen Unfall erlitten hast, ein Kind bekommst bzw. Elternzeit nehmen möchtest.

Krankheit

Bist du infolge von Krankheit nicht arbeitsfähig, informiere unverzüglich deine:n Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK). Den genauen Meldeweg bekommt zu beim Einstieg mitgeteilt. 

Bitte erkundige Dich, welche Personen du in diesem Fall noch kontaktieren musst. Bei einer Erkrankung von mehr als 3 Kalendertagen musst du in der Regel spätestens am 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen und eine Bescheinigung ausstellen lassen. Für gesetzlich Krankenversicherte wird diese Bescheinigung  in den meisten Fällen digital ausgestellt und direkt vom Arzt/der Ärztin an deine Krankenkasse übermittelt.  Den Schein musst du in diesem Fall nicht mehr an den/die NGK schicken, dich aber unbedingt wie sonst auch krankmelden. Bitte beachte, dass Wochenenden bei der Berechnung der Krankheitstage mitzählen.

Beispiel: Wenn du dich am Freitag krankmeldest, musst du, sofern du am Montag immer noch arbeitsunfähig bist, umgehend einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen, die Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen und – sofern nicht digital von Deinem Arzt/Deiner Ärztin übermittelt - die Bescheinigung einreichen.

Erkrankst Du während der Zeit der Berufsschule, meldest du dich sowohl in der Schule als auch bei dem/der NGK. Auch in diesem Fall lässt du dir bei entsprechender Dauer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Übermittelt dein Arzt/Deine Ärztin die Bescheinigung digital an die Krankenkasse, bitte um einen Ausdruck für deine persönlichen Unterlagen. Diesen kannst du zum Nachweis in der Berufsschule nutzen. Achte dabei aber bitte darauf, die Angabe zur Diagnose und zum behandelnden Arzt/Ärztin zuvor unkenntlich zu machen.

Hier findest du ein Muster einer unkenntlich gemachten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Bitte lege Arztbesuche möglichst so, dass sie außerhalb der Kernarbeitszeit liegen. Ein Arztbesuch zählt nicht zu deiner Studienzeit.

Wichtig: Es kann in deinem Geschäftsfeld auch anders geregelt sein. Bitte informiere dich bei deinem/deiner NGK.

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Unfall

Bitte melde Wege- und Arbeitsunfall dem/der Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK) unverzüglich. Bitte gib auch private Unfälle in der Freizeit, aus denen eine Arbeitsunfähigkeit resultiert, unaufgefordert an den/die NGK weiter, damit Regressansprüche des Arbeitgebers gegenüber Dritten geprüft werden können.Dazu zählen auch alle Unfälle im Privatbereich, die sich am Wochenende, nach der Arbeit oder im Urlaub ereignen können, wie z. B. Verkehrsunfall, Sportunfall oder Verkehrssicherungspflichtverletzung. Bist du nach einem Arbeits- und Wegeunfall arbeitsunfähig, dann suche einen Durchgangsarzt auf. Eine Liste der zugelassenen Ärzte findest du im Internet.

Wichtig: Die zuständige Berufsgenossenschaft ist die Unfallkasse Bund und Bahn. 

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Elternzeit

Wenn du schwanger bist, zeige die Schwangerschaft bei deiner/deinem NGK bzw. AFK an. Für dich gelten auch die Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Du hast gem. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BBEG) auch die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen. 

Details findest Du auch auf Meine DB.

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Rechtliche Grundlagen

Eine Vielzahl an Gesetzen und Ordnungen regelt Deine Berufsausbildung. Heutzutage geht nichts ohne eine gesetzliche Grundlage – so auch in der Berufsausbildung. Egal, ob es sich um gesetzliche Bestimmungen oder um betriebliche Regelungen handelt, eine rechtliche Grundlage ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung.

Deine Ausbildung basiert auf festgelegten Standards. Dabei gelten sowohl gesetzliche als auch betriebliche Ordnungsmittel. Hierzu gehören: der Rahmenlehrplan, die Ausbildungsordnung (AO), der Ausbildungsrahmenplan, das Berufsbildungsgesetz und der betriebliche Ausbildungsplan (BAP).

Ausbildungsordnung (AO) und Ausbildungsrahmenplan
  • legen Ausbildungsziele und -inhalte als Mindestanforderungen fest
  • sind bundesweite Rechtsverordnungen
  • regeln den betrieblichen Teil Deiner Ausbildung
  • die AO ist rechtlich für alle Azubis verbindlich
  • die AO besteht aus Verordnungstext und Ausbildungsrahmenplan
  • auf der Seite "Berufenet" der Bundesagentur für Arbeit kannst Du deinen Ausbildungsberuf eingeben und erhältst somit alle wichtigen Informationen dazu
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Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • das BBiG gilt für Dich mit Beginn Deiner Ausbildung bei der DB
  • es regelt die komplette Berufsausbildung und ist überregional gültig
  • es setzt z. B. Deine Probezeit als Pflicht voraus
  • beinhaltet Deinen Anspruch auf eine angemessene Vergütung
  • erteilt Dir den Anspruch auf ein Zeugnis am Ende Deiner Ausbildung
  • die aktuelle Fassung des Gesetzes findest Du hier
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Betrieblicher Ausbildungsplan (BAP)

In den einzelnen betrieblichen Ausbildungsplänen (BAP) für die verschiedenen Berufsausbildungen der DB ist festgelegt, was in welcher Form wann gelernt werden soll.

Alle Konzern-Ausbildungsrahmenpläne sowie die BAP`s findest Du in der Konzernregelwerksdatenbank (Zugang erhältst Du ab dem ersten Tag bei der DB). Suche dort unter der Bezeichnung Deines Ausbildungsberufes nach dem passenden betrieblichen Ausbildungsplan. Du erhältst diesen Plan auch von Deinem/Deiner Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK). 

Das Wichtigste in Kürze:

  • den BAP erhältst Du zu Beginn Deiner Ausbildung
  • Grundlage des BAP ist der Ausbildungsrahmenplan
  • BAP beinhaltet die verbindlichen Grundlagen Deines Betriebes, des Bildungsdienstleisters und Deiner Berufsschule
  • beschreibt notwendige Fertigkeiten und Fähigkeiten während Deiner Ausbildung
  • soll dem Ausbildungsablauf inner- und außerhalb Deiner Ausbildungsstätte entsprechen
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Tarifvertrag

Der jeweilige Nachwuchskräfte-Tarifvertrag (NachwuchskräfteTV AGV MOVE EVG, NachwuchskräfteTV Bus AGV MOVE EVG bzw. NachwuchskräfteTV AGV MOVE GDL) und die Konzernbetriebsvereinbarung (KBV) Nachwuchskräfte sind die wesentliche Basis für die Rahmenbedingungen von Chance plus, der Berufsausbildung und dem Dualen Studium bei der DB.

Der jeweilige NachwuchskräfteTV und die KBV Nachwuchskräfte regeln viele Rahmenbedingungen für die Berufseinsteiger:innen. Bitte beachte, dass nicht alle Geschäftsfelder unter den Geltungsbereich fallen!

Nachwuchskräfte-Tarifvertrag

Die NachwuchskräfteTVen (NachwuchskräfteTV AGV MOVE EVG, NachwuchskräfteTV Bus AGV MOVE EVG bzw. NachwuchskräfteTV AGV MOVE GDL)  umfassen allgemeine Regelungen, die sowohl für Dich als Azubi als auch für Dual Studierende gelten, u. a. zu folgenden Themen:

  • Urlaubsgrundsätze
  • Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Haftung
  • Zeugnis
  • Bildungsurlaub

Darüber hinaus enthält er Regelungen speziell für Azubis, u. a. zu:

  • Ausbildungszeit an Berufsschultagen
  • Freistellung vor Prüfungen
  • Übernahme in ein Arbeitsverhältnis
  • einmaliger Lernmittel-Zuschuss zu Beginn Deiner Ausbildung in Höhe von 100€ brutto
  • regelmäßige Einsatzzeit beträgt 38 Stunden / Woche

Deine Ausbildungsvergütung und weitere Leistungen richten sich nach den tariflichen Rahmenbedingungen Deines Unternehmens (z. B. DB Fernverkehr AG, DB Services GmbH). Genaue Informationen zu Deiner Vergütung und den für Dich gültigen Regelungen erhältst Du bei Deinem/Deiner Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK).

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Konzernbetriebsvereinbarung Nachwuchskräfte

Die Konzernbetriebsvereinbarung Nachwuchskräfte KBV Nachwuchskräfte definiert die allgemeinen DB-spezifischen Grundsätze der dualen Berufsausbildung. In der KBV Nachwuchskräfte sind Regelungen zu folgenden Themen enthalten:

  • Grundsätze der Berufsausbildung bei der DB
  • Grundsätze der Gewinnung von Azubis
  • Grundsätze der Betreuung von Azubis
  • Bestandteile der Berufsausbildung
  • Dokumentation von Qualifikationen und Kompetenzen
  • Grundsätze der Übernahme von Azubis
  • Entwicklungswege und Weiterentwicklungsmöglichkeiten
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Unternehmensbekleidung

Die Unternehmensbekleidung (UBK) soll die Deutsche Bahn gegenüber den Kunden als freundliches, seriöses, kompetentes und zuverlässiges Unternehmen darstellen und Dich als Repräsentanten der DB erkennbar machen. Ein einheitliches und gepflegtes Erscheinungsbild signalisiert Servicebereitschaft und Kompetenz.

UBK für alle Azubis mit Kundenkontakt

Wenn Du in Deinem Ausbildungsberuf Kontakt zu Kunden hast, bekommst Du zu Beginn Deiner Ausbildung eine Erstausstattung für Deine Funktion. Welche Kleidungsstücke Du genau erhältst, sagt Dir Dein/Deine Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK). Du kannst es aber auch im „Ubk online Shop“ nach deiner Erstregistrierung einsehen. Weitere Informationen findest Du in der "Konzernbetriebsvereinbarung Unternehmensbekleidung" " sowie Rahmenrichtlinie 110 "Grundsätze Unternehmensbekleidung", „Bestellung Unternehmensbekleidung“ und „Grundsätze Ubk-Trageordnung allgemein“.

Für die Zeit Deiner gesamten Ausbildung steht Dir ein Budget in Höhe von 850€ zu. Dieses Budget umfasst die Erstausstattung und die Artikel der Nachbestellung. Bestellungen über das Budget hinaus ist jederzeit auf eigene Rechnung möglich. Die UBK muss immer sauber und gepflegt sein. Alte, mangelhafte, zu große oder zu kleine Kleidung ist nicht zulässig und muss sofort durch neue ersetzt werden. Bitte achte immer darauf, dass Deine Kleidung diesen Vorgaben entspricht, damit wir als "die Bahn" ein serviceorientiertes und gepflegtes Bild nach außen tragen. Deine Ausbildenden vor Ort helfen Dir bei Fragen.

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