Artikel: Rahmenbedingungen
Firmenreisen
Du fährst auf Firmenreise und weißt nicht wie Du deine Reise buchen und abrechnen musst? Wir bieten Dir mit dem "Reisekosten-ABC" alle Infos, die Du benötigst. Schau Dir außerdem die Videos an, in denen wir Allgemeines zu Firmenreisen und Abrechnung, die Onesto-App und die Reisekostenabrechnung per App erklären.
Alle Kosten, die Dir erstattet werden sollen, musst Du vorher im Betrieb absprechen! Eine Übersicht über die Regelungen zu Firmenreisen (was ist eine Firmenreise, welche Kosten sind abzurechnen...) findest Du hier.
Beachte: Reisen, die von der Berufsschule veranlasst werden (Ausflüge...) sind keine Firmenreisen. Dafür kannst Du keine Kosten abrechnen.
Beachte: Ab April 2024 kannst Du Firmenreisefahrkarten ausschließlich über die Onesto-Website oder die onesto2go-App buchen. Hier findest Du wichtige Infos dazu zu den Anwendungen.
Deutschlandtickets kannst Du nicht als Kosten für Firmenreisen abrechnen.
Krankheit, Unfall, Elternzeit
Was zu tun ist, wenn du krank wirst, einen Unfall erlitten hast, ein Kind bekommst bzw. Elternzeit nehmen möchtest.
Rechtliche Grundlagen
Eine Vielzahl an Gesetzen und Ordnungen regelt Deine Berufsausbildung. Heutzutage geht nichts ohne eine gesetzliche Grundlage – so auch in der Berufsausbildung. Egal, ob es sich um gesetzliche Bestimmungen oder um betriebliche Regelungen handelt, eine rechtliche Grundlage ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung.
Deine Ausbildung basiert auf festgelegten Standards. Dabei gelten sowohl gesetzliche als auch betriebliche Ordnungsmittel. Hierzu gehören: der Rahmenlehrplan, die Ausbildungsordnung (AO), der Ausbildungsrahmenplan, das Berufsbildungsgesetz und der betriebliche Ausbildungsplan (BAP).
Tarifvertrag
Der Nachwuchskräfte-Tarifvertrag EVG bzw. NachwuchskräfteTV GDL und die Konzernbetriebsvereinbarung Nachwuchskräfte sind die wesentliche Basis für die Rahmenbedingungen von Chance plus, der Berufsausbildung und dem Dualen Studium bei der DB.
Der "Tarifvertrag für Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen im DB-Konzern" (NachwuchskräfteTV EVG und NachwuchskräfteTV AGV MOVE GDL) und die Konzernbetriebsvereinbarung Nachwuchskräfte (KBV Nachwuchskräfte) regelt viele Rahmenbedingungen für die Berufseinsteiger. Bitte beachte, dass nicht alle Gesellschaften unter den Geltungsbereich fallen!
Unternehmensbekleidung
Die Unternehmensbekleidung (UBK) soll die Deutsche Bahn gegenüber den Kunden als freundliches, seriöses, kompetentes und zuverlässiges Unternehmen darstellen und Dich als Repräsentanten der DB erkennbar machen. Ein einheitliches und gepflegtes Erscheinungsbild signalisiert Servicebereitschaft und Kompetenz.