Null-Toleranz trotz Cannabis-Legalisierung

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Artikel: Null-Toleranz trotz Cannabis-Legalisierung

Trotz der angepasste Gesetzgebung zu Cannabis seit 1.4.2024 ändert sich nichts am Umgang mit Suchtmitteln im DB Konzern: Mitbringen, Handel und Genuss von Alkohol und anderen Suchtmitteln während der Arbeitszeit und in den Arbeitspausen sind verboten. Unter Einfluss von Suchtmitteln sind das Betreten des Betriebes und die Arbeitsaufnahme untersagt.

Details siehe DB Planet Cannabis.