Rahmenbedingungen

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Artikel: Rahmenbedingungen

Firmenreisen 

Du fährst auf Firmenreise und weißt nicht wie Du deine Reise buchen und abrechnen musst? Wir bieten Dir mit dem "Reisekosten-ABC" alle Infos, die Du benötigst.  Alle Kosten, die Dir erstattet werden sollen, musst Du vorher im Betrieb absprechen! Eine Übersicht über die Regelungen zu Firmenreisen (was ist eine Firmenreise, welche Kosten sind abzurechnen...) findest Du hier.  

Beachte: Reisen, die von der Berufsschule veranlasst werden (Ausflüge...) sind keine Firmenreisen. Dafür kannst Du keine Kosten abrechnen.  

Beachte: Ab April 2024 kannst Du Firmenreisefahrkarten ausschließlich über die Onesto-Website oder die onesto2go-App buchen. Hier findest Du wichtige Infos dazu zu den Anwendungen.

Deutschlandtickets kannst Du nicht als Kosten für Firmenreisen abrechnen. 

Krankheit und Unfall

Was zu tun ist, wenn Du krank wirst oder einen Unfall erlitten hast.

Bist Du infolge von Krankheit nicht arbeitsfähig, informiere unverzüglich Deine:n Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK). Bitte erkundige Dich bei ihr/ihm, welche Personen Du in diesem Fall noch kontaktieren musst. Bei einer Erkrankung von mehr als 3 Kalendertagen musst Du in der Regel spätestens am 4. Tag Deine Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen und eine Bescheinigung ausstellen lassen. Für gesetzlich Krankenversicherte wird diese Bescheinigung ab dem 01.01.2023 in den meisten Fällen digital ausgestellt und direkt vom Arzt/der Ärztin an Deine Krankenkasse übermittelt.  Den Schein musst du in diesem Fall nicht mehr an Deine:n Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK) schicken, Dich aber unbedingt wie sonst auch krankmelden.  Bitte beachte, dass Wochenenden bei der Berechnung der Krankheitstage mitzählen. Wenn Du dich also am Freitag krankmeldest, musst Du, sofern Du am Montag immer noch arbeitsunfähig bist, umgehend einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen, die Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen und – sofern nicht digital von Deinem Arzt/Deiner Ärztin übermittelt - die Bescheinigung einreichen.  

Gegebenenfalls kann dies in Deinem Geschäftsfeld auch anders geregelt sein, bitte informiere Dich entsprechend bei Deinem/Deiner NGK.

Erkrankst Du während der Zeit der Berufsschule, meldest Du Dich sowohl in der Schule als auch bei dem/der NGK. Auch in diesem Fall lässt Du Dir bei entsprechender Dauer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Übermittelt Dein Arzt/Deine Ärztin die Bescheinigung digital an die Krankenkasse, bitte um einen Ausdruck für Deine persönlichen Unterlagen. Diesen kannst du zum Nachweis in der Berufsschule nutzen. Achte dabei aber bitte darauf, die Angabe zur Diagnose und zum behandelnden Arzt/Ärztin zuvor unkenntlich zu machen.

Hier findest Du ein Muster einer unkenntlich gemachten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Bitte lege Arztbesuche möglichst so, dass sie außerhalb der Kernarbeitszeit liegen. Ein Arztbesuch zählt nicht zu Deiner Ausbildungszeit.

Ende des Expander-Inhaltes

Bitte melde Wege- und Arbeitsunfälle Deinem/Deiner Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK) unverzüglich. Bitte gib auch private Unfälle in der Freizeit, aus denen eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) resultiert, unaufgefordert an dem/der NGK weiter, damit Regressansprüche des Arbeitgebers gegenüber Dritten geprüft werden können. Dazu zählen auch alle Unfälle im Privatbereich, die sich am Wochenende, nach der Arbeit oder im Urlaub ereignen – z. B. Verkehrsunfall, Sportunfall, Hundebiss, Sturz auf Treppe / Gehweg, Verkehrssicherungspflichtverletzung oder Verletzung aufgrund eines tätlichen Angriffes.

Bist Du nach einem Arbeits- und Wegeunfall arbeitsunfähig, dann suche einen Durchgangsarzt auf. Eine Liste der zugelassenen Ärzte findest Du im Internet oder in jedem Telefonbuch. Bitte informiere Dich vorab bei Deinem/Deiner NGK, wer Dein zugelassener Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) ist.

Ende des Expander-Inhaltes

Rechtliche Grundlagen

Eine Vielzahl an Gesetzen und Ordnungen regelt Deine Berufsausbildung. Heutzutage geht nichts ohne eine gesetzliche Grundlage – so auch in der Berufsausbildung. Egal, ob es sich um gesetzliche Bestimmungen oder um betriebliche Regelungen handelt, eine rechtliche Grundlage ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung.

Deine Ausbildung basiert auf festgelegten Standards. Dabei gelten sowohl gesetzliche als auch betriebliche Ordnungsmittel. Hierzu gehören: der Rahmenlehrplan, die Ausbildungsordnung (AO), der Ausbildungsrahmenplan, das Berufsbildungsgesetz und der betriebliche Ausbildungsplan (BAP).

  • legen Ausbildungsziele und -inhalte als Mindestanforderungen fest
  • sind bundesweite Rechtsverordnungen
  • regeln den betrieblichen Teil Deiner Ausbildung
  • die AO ist rechtlich für alle Azubis verbindlich
  • die AO besteht aus Verordnungstext und Ausbildungsrahmenplan
  • auf der Seite "Berufenet" der Bundesagentur für Arbeit kannst Du deinen Ausbildungsberuf eingeben und erhältst somit alle wichtigen Informationen dazu
Ende des Expander-Inhaltes
  • das BBiG gilt für Dich mit Beginn Deiner Ausbildung bei der DB
  • es regelt die komplette Berufsausbildung und ist überregional gültig
  • es setzt z. B. Deine Probezeit als Pflicht voraus
  • beinhaltet Deinen Anspruch auf eine angemessene Vergütung
  • erteilt Dir den Anspruch auf ein Zeugnis am Ende Deiner Ausbildung
  • die aktuelle Fassung des Gesetzes findest Du hier
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In den einzelnen betrieblichen Ausbildungsplänen (BAP) für die verschiedenen Berufsausbildungen der DB ist festgelegt, was in welcher Form wann gelernt werden soll.

Alle Konzern-Ausbildungsrahmenpläne sowie die BAP`s findest Du in der Konzernregelwerksdatenbank (Zugang erhältst Du ab dem ersten Tag bei der DB). Suche dort unter der Bezeichnung Deines Ausbildungsberufes nach dem passenden betrieblichen Ausbildungsplan. Du erhältst diesen Plan auch von Deinem/Deiner Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK). 

Das Wichtigste in Kürze:

  • den BAP erhältst Du zu Beginn Deiner Ausbildung
  • Grundlage des BAP ist der Ausbildungsrahmenplan
  • BAP beinhaltet die verbindlichen Grundlagen Deines Betriebes, des Bildungsdienstleisters und Deiner Berufsschule
  • beschreibt notwendige Fertigkeiten und Fähigkeiten während Deiner Ausbildung
  • soll dem Ausbildungsablauf inner- und außerhalb Deiner Ausbildungsstätte entsprechen
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Tarifvertrag

Der Nachwuchskräfte-Tarifvertrag EVG bzw. NachwuchskräfteTV GDL und die Konzernbetriebsvereinbarung Nachwuchskräfte sind die wesentliche Basis für die Rahmenbedingungen von Chance plus, der Berufsausbildung und dem Dualen Studium bei der DB.

Der "Tarifvertrag für Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen im DB-Konzern" (NachwuchskräfteTV EVG und NachwuchskräfteTV AGV MOVE GDL) und die Konzernbetriebsvereinbarung Nachwuchskräfte (KBV Nachwuchskräfte) regelt viele Rahmenbedingungen für die Berufseinsteiger. Bitte beachte, dass nicht alle Gesellschaften unter den Geltungsbereich fallen!

Der NachwuchskräfteTV EVG bzw. NachwuchskräfteTV GDL umfasst allgemeine Regelungen, die sowohl für Dich als Azubi als auch für Dual Studierende gelten, u. a. zu folgenden Themen:

  • Urlaubsgrundsätze
  • Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Haftung
  • Zeugnis
  • Bildungsurlaub

Darüber hinaus enthält er Regelungen speziell für Azubis, u. a. zu:

  • Ausbildungszeit an Berufsschultagen
  • Freistellung vor Prüfungen
  • Übernahme in ein Arbeitsverhältnis
  • einmaliger Lernmittel-Zuschuss zu Beginn Deiner Ausbildung in Höhe von 100€ brutto
  • regelmäßige Einsatzzeit beträgt 38 Stunden / Woche

Deine Ausbildungsvergütung und weitere Leistungen richten sich nach den tariflichen Rahmenbedingungen Deines Unternehmens (z. B. DB Fernverkehr AG, DB Services GmbH). Genaue Informationen zu Deiner Vergütung und den für Dich gültigen Regelungen erhältst Du bei Deinem/Deiner Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK).

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Die Konzernbetriebsvereinbarung Nachwuchskräfte (KBV) definiert die allgemeinen DB-spezifischen Grundsätze der dualen Berufsausbildung. Darin ist beispielsweise auch der Prozess der Übernahme nach der Berufsausbildung beschrieben. In der KBV Nachwuchskräfte sind Regelungen zu folgenden Themen enthalten:

  • Grundsätze der Berufsausbildung bei der DB
  • Grundsätze der Gewinnung von Azubis
  • Grundsätze der Betreuung von Azubis
  • Bestandteile der Berufsausbildung
  • Dokumentation von Qualifikationen und Kompetenzen
  • Grundsätze der Übernahme von Azubis
  • Entwicklungswege und Weiterentwicklungsmöglichkeiten
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Unternehmensbekleidung

Die Unternehmensbekleidung (UBK) soll die Deutsche Bahn gegenüber den Kunden als freundliches, seriöses, kompetentes und zuverlässiges Unternehmen darstellen und Dich als Repräsentanten der DB erkennbar machen. Ein einheitliches und gepflegtes Erscheinungsbild signalisiert Servicebereitschaft und Kompetenz.

Wenn Du in Deinem Ausbildungsberuf Kontakt zu Kunden hast, bekommst Du zu Beginn Deiner Ausbildung eine Erstausstattung für Deine Funktion. Welche Kleidungsstücke Du genau erhältst, sagt Dir Dein/Deine Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK). Du kannst es aber auch im „Ubk online Shop“ nach deiner Erstregistrierung einsehen. Weitere Informationen findest Du in der "Konzernbetriebsvereinbarung Unternehmensbekleidung" " sowie Rahmenrichtlinie 110 "Grundsätze Unternehmensbekleidung", „Bestellung Unternehmensbekleidung“ und „Grundsätze Ubk-Trageordnung allgemein“.

Für die Zeit Deiner gesamten Ausbildung steht Dir ein Budget in Höhe von 850€ zu. Dieses Budget umfasst die Erstausstattung und die Artikel der Nachbestellung. Bestellungen über das Budget hinaus ist jederzeit auf eigene Rechnung möglich. Die UBK muss immer sauber und gepflegt sein. Alte, mangelhafte, zu große oder zu kleine Kleidung ist nicht zulässig und muss sofort durch neue ersetzt werden. Bitte achte immer darauf, dass Deine Kleidung diesen Vorgaben entspricht, damit wir als "die Bahn" ein serviceorientiertes und gepflegtes Bild nach außen tragen. Deine Ausbildenden vor Ort helfen Dir bei Fragen.

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