Bist Du infolge von Krankheit nicht arbeitsfähig, informiere unverzüglich Deinen Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator (NGK). Bitte erkundige Dich bei ihm, welche Personen Du in diesem Fall noch kontaktieren musst. Bei einer Erkrankung von mehr als 3 Kalendertagen musst Du in der Regel spätestens am 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) vorlegen. Bitte beachte, dass Wochenenden bei der Berechnung der Krankheitstage mitzählen. Wenn Du dich also am Freitag krankmeldest, musst Du, sofern Du am Montag immer noch arbeitsunfähig bist, umgehend einen Arzt aufsuchen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.
Gegebenenfalls kann dies in Deinem Geschäftsfeld auch anders geregelt sein, bitte informiere Dich entsprechend bei Deinem Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator (NGK).
Erkrankst Du während der Zeit der Berufsschule, meldest Du deine Krankheit in der Schule und Deinem Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator (NGK). Auch in diesem Fall legst Du bei entsprechender Dauer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Betrieb vor. Bitte lege Arztbesuche möglichst so, dass sie außerhalb der Kernarbeitszeit liegen. Ein Arztbesuch zählt nicht zu Deiner Arbeitszeit.